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Bundestagswahl 2025: Deutsche im Ausland können sich jetzt schon ins Wählerverzeichnis eintragen lassen

Briefwahl

Briefwahl, © colourbox

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Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen dies zunächst beantragen. Wir empfehlen, den Antrag schon jetzt zu stellen!

Bitte beachten Sie dabei: Wenn Sie die Übersendung der Wahlunterlagen an die Auslandsvertretung wünschen, müssen Sie Ihr Wahlamt entsprechend informieren (Details hierzu finden Sie im Informationsblatt unter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis). Für die Abholung von Briefwahlunterlagen, die vom Wahlamt für Sie an die Botschaft übermittelt werden, ist es notwendig, dass Sie uns zuvor Ihre Kontaktdaten (E-Mail und Telefon) mitteilen. Benutzen Sie hierfür bitte unser Kontaktformular auf der Website.

Möglicherweise werden zwischen dem Eintreffen der Briefwahlunterlagen und dem Wahltermin nur wenige Tage liegen.

Es wird in diesem Fall sehr kurzfristig erforderlich sein, dass Sie die Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen, um Sie auszufüllen und zurück zum Wahlamt zu versenden. Auch für die Rückübersendung kommt die Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs in Frage. Hierfür wird eine Kurierverbindung für die Übersendung von Wahlunterlagen, die bis einschließlich 17.02.2025 bei der Botschaft eintreffen, eingerichtet. Eine Garantie, dass diese Wahlunterlagen rechtzeitig in den Wahlbüros ankommen, kann nicht gegeben werden. Eine Haftung für eine verzögerte Beförderung oder Zustellung der Wahlunterlagen wird nicht übernommen.

Bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs und ggf. Übernahme der Weiterleitung von Wahlunterlagen an die/den Wahlberechtigte/n ist die Haftung des Auswärtigen Amts auch für Verlust oder Beschädigung der Wahlunterlagen ausgeschlossen. Eine Nachverfolgung der Sendung ist nicht möglich.

Für eine Teilnahme an der Bundestagswahl wird empfohlen, alle privaten Möglichkeiten der Mitnahme bzw. Versendung von Wahlunterlagen zu prüfen.

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