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Rentenangelegenheiten

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

Artikel

Allgemeine Renteninformationen

Detaillierte Informationen über das Thema Rente - von der Antragstellung bis zum Weiterbezug – sowie die entsprechenden Formulare erhalten Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.

Schriftverkehr in Rentenangelegenheiten

Aus Datenschutzgründen erfolgt die Kommunikation in Rentenangelegenheiten in der Regel auf dem Postweg. Daher ist es wichtig, dass Sie über eine Postanschrift verfügen. Es kann sich anbieten, hierfür bei der paraguayischen Post an Ihrem Wohnort ein Postfach einzurichten.

Einfache Mitteilungen (z.B. Änderung der Anschrift) können über die Webseite des Renten Service erfolgen: www.rentenservice.de

Auszahlung der Rente

Der Renten Service der Deutschen Post ist im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung für die Auszahlung der Renten zuständig:

Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin
Tel.: +49-221-5692 777
Internet: www.rentenservice.de

Früher erfolgte die Auszahlung der Renten häufig per Scheck.

Zur Vermeidung von Verspätungen beim Scheckversand, Scheckverlust und Schwierigkeiten beim Umtausch von Schecks in Paraguay empfiehlt sich die Umstellung auf den Überweisungsweg:

Formular Zahlungserklärung Überweisung

Wichtige Hinweise für die Überweisung auf Konten in Paraguay:

  • Falls Sie für die Überweisung ein Konto in Paraguay wählen, müssen Sie (Mit)Inhaber des Kontos sein.
  • Die Angaben auf dem Formular „Zahlungserklärung“ müssen von Ihrer Bank bestätigt werden. Falls dies Schwierigkeiten bereiten sollte, können Sie sich alternativ eine separate Bestätigung (Constancia) ausstellen lassen. Diese sollte die für internationale Überweisungen benötigten Angaben enthalten: titular de cuenta, denominación y sede de la institución bancaria, código BIC/SWIFT N° de cuenta.
  • Paraguayische Banken verlangen bei Zahlungseingängen aus dem Ausland häufig einen Nachweis für den Ursprung der Zahlung. Die Botschaft kann in diesem Fall unter Vorlage der jährlichen Rentenanpassungsmitteilung eine konsularische Bescheinigung ausstellen. Hierfür ist eine Gebühr in Höhe von 34,07 EUR, zahlbar in bar in Guaraníes, fällig.

Ausbleiben der Rentenzahlung

Häufige Gründe für das Ausbleiben der Rentenzahlung sind:

  • Verzögerungen beim Scheckversand/ Scheckverlust
  • Fehlende Lebensbescheinigung

Sollte Ihre Rentenzahlung ausbleiben, wenden Sie sich bitte umgehend an den Renten Service: www.rentenservice.de

Kontaktdaten und weiterführende Informationen finden Sie unter den FAQ zur Gesetzlichen Rente unter: Fragen zum rechtzeitigen Erhalt der Rente: Was muss ich tun, wenn ich eine Rentenzahlung nicht erhalten habe?

Lebensbescheinigung

Als Rentenempfänger werden Sie von Ihrem deutschen Rententräger aufgefordert, einmal jährlich zwischen Juni und September eine Lebensbescheinigung vorzulegen. Andernfalls wird die Rentenzahlung eingestellt.

Sollten Sie bis Mitte August kein Formular Ihres Rententrägers erhalten haben, können Sie im Downloadcenter das passende Formular herunterladen. Bitte senden Sie das ausgefüllte, unterschriebene und amtlich bestätigte Formular an die

Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
04078 Leipzig
Deutschland

Telefon: +49 221 56 92-777

Neben amtlichen Stellen in Paraguay können Sie die Lebensbescheinigung bei folgenden Stellen vornehmen lassen:

  • Asunción: Deutsche Botschaft
  • Ciudad del Este: Honorarkonsul Karsten Friedrichsen
  • Encarnación: Honorarkonsulin Margarita Goligorsky
  • Neu-Halbstadt (Kolonie Neuland): Honorarkonsul Johann Gossen
  • Villarrica: Honorarkonsul Thomas Röh
  • Kolonie Volendam: Frau Rita Kliewer

Besteuerung der Rente

Die Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat sich in Deutschland mit dem Alterseinkünftegesetz ab dem 01.01.2005 geändert.

Ob und in welchem Umfang tatsächlich Steuern zu zahlen sind, prüft das Finanzamt anhand Ihrer Einkommenssteuererklärung. Rentenempfänger, die ihren Wohnsitz in Paraguay haben, sind grundsätzlich verpflichtet, eine solche Erklärung abzugeben.

Für Rentenempfänger, die neben der Rente weitere Einnahmen (z.B. durch Mieteinkünfte in Deutschland) erzielen, bleibt das bisherige Finanzamt zuständig. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an Ihren dortigen Ansprechpartner.

Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich auf Rentenempfänger im Ausland, die keine sonstigen Einnahmen (z.B. durch Mieteinkünfte in Deutschland) erzielen. Für sie ist seit dem 01.01.2009 das Finanzamt Neubrandenburg zuständig:

Finanzamt Neubrandenburg (RiA)
Postfach 110140
17041 Neubrandenburg
Tel.: +49-395 44222-47000
Fax: +49-395 44222-47100
E-Mail: ria@finanzamt-neubrandenburg.de
Internet: www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/


Das Finanzamt Neubrandenburg hat auf seiner Webseite zahlreiche Informationen zur Besteuerung der Rente zusammengestellt.

Verzicht auf Steuererklärung

Sie haben die Möglichkeit, auf die Abgabe einer Steuererklärung zu verzichten. In diesem Fall wird die Einkommenssteuer anhand der dem Finanzamt vorliegenden Informationen amtlich festgesetzt. Anschließend wird Ihnen der Steuerbescheid übersandt, der unter anderem Angaben zur Höhe der festgesetzten Steuer und die Zahlungsfrist enthält.

Formular Verzicht Steuererklärung

Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht

Ob die Steuer nach der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht ermittelt wird, entscheidet in erheblichem Maße über die Höhe der Steuer.

Auf der Webseite des Finanzamts Neubrandenburg werden die Unterschiede zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht dargelegt und die Voraussetzungen für die Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger erläutert:

Für die Beantragung der Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger ist dem Finanzamt die „Bescheinigung außerhalb EU/EWR vorzulegen.

Bitte legen Sie hierfür folgende Unterlagen bei der Botschaft vor:

Die Gebühr für die Bescheinigung beträgt 34,07 EUR, zahlbar in bar in PYG (Guaraníes) zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft.

Versterben eines Rentenempfängers / Antrag auf Hinterbliebenenrente

Bei Versterben eines Rentenempfängers informieren Sie bitte umgehend die zuständige Rentenkasse.

Bitte fügen Sie der Sterbemitteilung eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde bei. Eine Übersetzung der Sterbeurkunde ist in der Regel nicht erforderlich.

Renten werden monatlich im Voraus gezahlt und enden mit Ablauf des Monats, in dem der Berechtigte verstirbt. Später noch eingehende Rentenzahlungen müssen von den Erben zurückerstattet werden.

Hinterbliebene erhalten nicht automatisch eine Hinterbliebenenrente. Ob im Einzelfall eine Hinterbliebenenrente zusteht, wird nur auf Antrag durch den Rententräger geprüft.

Formular Sterbemitteilung

Hinweis für hinterbliebene Ehegatten:
Bitte überprüfen Sie, ob Sie in der Sterbeurkunde als Ehegatte eingetragen sind. Falls dies nicht der Fall ist, gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Eheschließung in Paraguay
Bitte legen Sie Ihre Heiratsurkunde beim Registro Civil vor und lassen Sie die Angaben in die Sterbeurkunde nachtragen.
2. Eheschließung in Deutschland
Bitte beantragen Sie bei Ihrem deutschen Standesamt eine neue beglaubigte Kopie Ihrer Heiratsurkunde (ausgestellt nach dem Sterbedatum). Dies können Sie online erledigen.

Weitere Informationen zur Beantragung der Hinterbliebenenrente finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung: Hinterbliebenenrente und „Wie beantrage ich meine Rente?“

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