Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Teilwiederholung der Bundestagswahl in 455 Berliner Wahlbezirken

Mão de um homem a segurar num boletim de voto por cima da urna de voto

Boletins de voto na urna de voto, © Colourbox.de

Artikel

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 19. Dezember 2023 die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag 2021 in 455 von 2.256 Wahlbezirken des Landes Berlin für ungültig erklärt, sie muss in diesen Wahlbezirken wiederholt werden. Die Botschaft weist die im Amtsbezirk lebenden deutschen Staatsangehörigkeiten mit den anliegenden Dokumenten auf die Voraussetzungen und Modalitäten für die Teilnahme an dieser Wahl hin.

Weitere Informationen

nach oben