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Die wichtigsten Gebühren an der Botschaft Asunción

Euroscheine, © picture-alliance/dpa
Ab dem 01. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch ändern sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen. Die Gebühren für Pässe, Personalausweise und Visa ändern sich nicht.
Die wichtigsten Gebühren an der Botschaft Asunción finden Sie in folgender Tabelle:
Euro | PYG (Guaranies) | |
Unterschriftsbeglaubigung (z.B. Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt, Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses, Genehmigungserklärung eines Kaufgeschäfts) | 56,43 € | Je nach geltendem Umrechnungskurs der Botschaft |
Unterschriftsbeglaubigung für Namenserklärungen | 79,57 € | Je nach geltendem Umrechnungskurs der Botschaft |
Kopiebeglaubigung (inkl. Anfertigung der Kopien) | 25,72 € | Je nach geltendem Umrechnungskurs der Botschaft |
Legalisation von Urkunden | 31,16 € | Je nach geltendem Umrechnungskurs der Botschaft |
Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung, Zustimmungserklärungen, Sorgerechtserklärungen | 98,29 € | Je nach geltendem Umrechnungskurs der Botschaft |
Konsularische Bescheinigung (u.a. auch Bescheinigung Übersetzung) | 34,07 € | Je nach geltendem Umrechnungskurs der Botschaft |
Bestätigung Echtheit inländischer öffentlicher Urkunden | nach Zeitaufwand | |
Annahme und Weiterleitung des Pass- oder Personalausweisantrages durch Honorarkonsularbeamte | 96,43 € | Je nach geltendem Umrechnungskurs der Botschaft |
Beurkundung einer Erbscheinsverhandlung (zur Beantragung eines deutschen Erbscheins oder eines europäischen Nachlasszeugnisses) | 148,08 € | Je nach geltendem Umrechnungskurs der Botschaft |