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Erbschaftsangelegenheiten

Auf einem orangefarbenen Papier liegt ein Füller.

Erbrecht und Nachlassangelegenheiten, © Colourbox

Artikel

Seit dem 17.08.2015 ist die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) anwendbar. Diese regelt, welches Erbrecht auf einen internationalen Erbfall anzuwenden ist.

Vor dem 17.08.2015 war nach deutschem Recht die Staatsangehörigkeit des Erblassers entscheidend. War der Erblasser Deutscher, galt also deutsches Erbrecht. Dies ändert sich durch die EU-ErbVO.

Für Erbfälle ab dem 17.08.2015 ist das Recht des Staates einschlägig, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Hatte der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Paraguay, gilt also grundsätzlich paraguayisches Erbrecht.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt.

Bitte beachten Sie, dass die deutsche Botschaft keine rechtsverbindlichen Auskünfte zu paraguayischem Erbrecht erteilen kann. Bitte lassen Sie sich von einem Anwalt beraten. Eine Liste mit deutschsprachigen Anwälten finden Sie hier.

Deutscher Erbschein/ Europäisches Nachlasszeugnis

Wenn Sie als Erbe berufen sind und über in Deutschland befindlichen Nachlass verfügen möchten, benötigen Sie in der Regel einen Erbschein.
Sollte Nachlass in anderen EU-Staaten vorhanden sein, ist grundsätzlich ein Europäisches Nachlasszeugnis erforderlich.

Der deutsche Erbschein/ das Europäische Nachlasszeugnis wird von dem zuständigen Nachlassgericht auf Antrag ausgestellt. Der Antrag muss beurkundet werden. Dies ist in der Botschaft möglich.

Sofern Sie einen deutschen Erbschein/ ein Europäisches Nachlasszeugnis benötigen, füllen Sie bitte den Fragebogen aus und senden ihn per E-Mail an konsulat@asun.diplo.de.

Die Botschaft wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Sie über das weitere Vorgehen informieren.

Erbausschlagung

Möchten Sie ein Erbe nicht antreten (z.B. wegen Verschuldung), müssen Sie es durch eine schriftliche Erklärung ausschlagen.

Die Frist dazu beträgt 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls.

Wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz außerhalb Deutschland hatte,

oder der Erbe sich bei Fristbeginn außerhalb Deutschlands aufhielt,

beträgt die Frist 6 Monate.

Für die Ausschlagung können Sie dieses Muster (Verknüpfung) verwenden.

Ihre Unterschrift auf der Erklärung muss beglaubigt werden. Dies ist in der Botschaft möglich.

Bitte bringen Sie neben der Ausschlagungserklärung folgende Unterlagen mit:

  • gültiges Ausweisdokument
  • Dokumente mit Angaben zum Erbfall (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts).
  • Für Minderjährige können nur die sorgeberechtigten Eltern ausschlagen. Sofern ein Elternteil allein sorgeberechtigt ist, ist ein Nachweis beizufügen.

Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung der Erbausschlagung beträgt 56,43 EUR.

Nach dem Tod ausgezahlte Renten müssen von den Erben zurückgezahlt werden.

Weitere Informationen

In der nachfolgenden Liste haben wir eine Reihe von deutschsprachigen Anwälten, die in Paraguay zugelassen sind, aufgeführt.

Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände erfolgt unverbindlich und ohne Gewähr.

Allgemeine Renteninformationen Detaillierte Informationen über das Thema Rente - von der Antragstellung bis zum Weiterbezug – sowie die entsprechenden Formulare erhalten Sie auf der Webseite der…

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