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Beglaubigungen

Diverse Stempel an einer Halterung

Beglaubigung, © Photothek.de

Artikel

Eine Beglaubigung ist eine Amtshandlung der Botschaft, durch die die Echtheit der Unterschrift des jeweiligen Amtsträgers und dessen Stempels auf einem bestimmten Dokument bestätigt werden.

Beglaubigung von deutschen Urkunden

Damit deutsche Urkunden in Paraguay anerkannt werden, müssen sie mit einer Apostille versehen sein. Mit der Apostille eines Dokuments wird dessen Echtheit bestätigt.

Um die Apostille deutscher Urkunden zu erhalten, konsultieren Sie bitte die jeweiligen Apostillebehörden in Deutschland.

Beglaubigung von paraguayischen Urkunden

Damit paraguayische Urkunden in Deutschland anerkannt werden, müssen sie in der Regel mit einer Apostille versehen werden. Mit der Apostille wird die Echtheit der Urkunde bestätigt.

Nachstehend haben wir einige nützliche Hinweise zur Apostillierung von Urkunden für Sie zusammengestellt. Diese Angaben beruhen auf Informationen, die der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Alle Angaben erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Rechtsverbindliche Auskünfte zu paraguayischen Vorschriften erteilt die paraguayische Botschaft in Berlin (Webseite: www.embapar.de).

Sollten Sie aus sprachlichen Gründen Schwierigkeiten bei der Einholung der vorausgehenden Beglaubigungen für die Apostille haben, wenden Sie sich bitte an einen Übersetzer. Im Einzelfall kann sich auch die Einschaltung eines Rechtsanwalts empfehlen.
Eine Liste mit Übersetzern sowie eine Liste mit Rechtsanwälten finden Sie auf unserer Webseite.

Die Botschaft selbst kann die Einholung von Beglaubigungen für das Apostilleverfahren nicht übernehmen.

Erforderliche Vorbeglaubigungen zur Apostillierung von paraguayischen Urkunden

  1. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden und andere standesamtliche Urkunden: Registro Civil (Standesamt, Adresse: Lapacho entre Concepción y Encarnación)
  2. Urkunden/ Zeugnisse von Schulen und Hochschulen: Ministerio de Educación (Bildungsministerium, Adresse: Edificio Marco Polo, Colón y Presidente Franco)
  3. Gerichtliche und notarielle Urkunden: Corte Suprema (Oberster Gerichtshof, Palacio de Justicia, Secretaría Judicial 2 Civil, Adresse: Alonso y Testanova, Erdgeschoss)
  4. Polizeiliche Führungszeugnisse: Departamento de Identificaciones (Adresse: Denis Roa esq. Avenida Boggiani)

Apostille

Ministerio de Relaciones Exteriores (Außenministerium)
Dirección de Legalizaciones (Adresse: Haedo y Alberdi, Erdgeschoss)

Ergänzender Hinweis zur Übersetzung von Urkunden

Oftmals wird eine Bescheinigung der Botschaft benötigt, dass die Übersetzung einer paraguayischen Urkunde durch einen beim Obersten Gerichtshof zugelassenen Übersetzer angefertigt wurde. Die Gebühr für die Bescheinigung beträgt 34,07 EUR. Eine Liste mit zugelassenen Übersetzern finden Sie auf unserer Webseite. Die Gebühr ist bar in PYG (Guaraníes) zum jeweils aktuellen Wechselkurs der Botschaft zu begleichen.

Apostille-Übereinkommen

Informationen über die Anforderungen an deutsche öffentliche Urkunden zur Verwendung im Ausland finden Sie auf den folgenden Seiten:

Internationaler Urkundenverkehr

Länder, für die das Apostilleverfahren bezüglich Deutschland gilt

zuständige Stellen in Deutschland

Weitere Informationen

Das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen erbringen konsularische Leistungen auf der Grundlage des Konsulargesetzes und erheben hierfür Gebühren. Im Folgenden werden die Rechtsgrundlagen dieser Gebühren näher erläutert.

Gebührenrecht

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