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Aufenthaltsermittlung in Paraguay
Aufenthaltsermittlung, © colourbox.de
In Paraguay gibt es kein dem deutschen vergleichbares Meldewesen, weshalb es ohne genauere Angaben faktisch nicht möglich ist, den Aufenthaltsort einer Person zu ermitteln.
Telefonbücher listen üblicherweise die Anschlüsse nur mit dem Namen der Hauseigentümer (nicht dem der Mieter), beispielsweise auf der Seite von COPACO (Festnetzanbieter) .
Bei der Suche nach Personen kann die Botschaft grundsätzlich auch auf eigene Daten zurückgreifen. Sollte die Botschaft über die Kontaktdaten der gesuchten Person verfügen, sind vor der Weitergabe jedoch die datenschutzrechtlichen Schranken zu beachten sowie zwischen dem berechtigten Interesse des Anfragenden und dem schutzwürdigen Interesse des Betroffenen abzuwägen. Die Botschaft strebt daher in der Regel eine vorherige Kontaktaufnahme mit der betroffenen Person an und erfragt deren Einverständnis, ob der derzeitige Aufenthaltsort mitgeteilt werden kann.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen Anwalt mit einer Suchrecherche zu beauftragen. Eine Liste mit deutschsprachigen Anwälten in Paraguay finden Sie hier.