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Führungszeugnis

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa

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Ein deutsches Führungszeugnis können Sie mit den entsprechenden technischen Voraussetzungen entweder online direkt beim Bundesamt für Justiz oder analog über die Botschaft beantragen.

Zur Beantragung über die Botschaft gehen Sie bitte wie folgt vor:

1. Ausfüllen des Antragsformulars

Das Formular finden Sie hier.

2. Vorsprache bei der Botschaft

Für die Bescheinigung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Bitte beachten Sie unsere Publikumszeiten.

Zur Vorsprache bringen Sie bitte das ausgefüllte Antragsformular und Ihren gültigen Reisepass mit.

Die Gebühr für die Konsularische Bescheinigung beträgt 34,07 EUR, zahlbar bar in PYG (Guaraníes) zum jeweils aktuellen Wechselkurs der Botschaft.

3. Übersendung des Antrags an das Bundesamt für Justiz (BfJ) durch den Antragsteller

Über die Botschaft kann der Antrag NICHT an das BfJ gesendet werden!

Bitte vergessen Sie nicht, vor Übersendung des Antrags die Gebühr für das Führungszeugnis in Höhe von 13,- EUR zu begleichen und das Datum der Überweisung im Antragsformular anzugeben.

Nach Ausstellung des Führungszeugnisses durch das BfJ erhalten Sie dieses je nach Wahl auf dem Postweg oder über die Botschaft zurück. Ab Übersendung des Antrages durch Sie an das BfJ dauert es in der Regel ca. 6 bis 8 Wochen, bis das Führungszeugnis in der Botschaft eintrifft.

Sollten Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei der paraguayischen Ausländerbehörde (Dirección General de Migraciones) benötigen, muss dieses vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) mit einer Apostille versehen werden. Das müssen Sie auf dem Antragsformular bitte entsprechend ankreuzen. In diesem Fall leitet das BfJ das Führungszeugnis an das BfAA weiter, wo es mit einer Apostille versehen wird. Die Gebühren dafür betragen noch einmal 25,- Euro. Der Nachweis der Zahlung dieser Gebühr direkt an das BfAA muss der Botschaft gegenüber nachgewiesen werden, um das Führungszeugnis aushändigen zu können. Sobald das Führungszeugnis in der Botschaft eintrifft, erhalten Sie dazu eine entsprechende Benachrichtigung per E-Mail, um die Gebühren für die Apostille zu begleichen.

Nähere Informationen hierzu haben wir auf der Seite „Beglaubigungen“ für Sie zusammengestellt.

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