Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Staatsangehörigkeitsausweis

Staatsangehörigkeitsausweis

Staatsangehörigkeitsausweis, © Ute Grabowsky / photothek.net

Artikel

Da die deutsche Staatsangehörigkeit in der Regel durch Abstammung weitergegeben wird, dienen als Nachweis zumeist Einbürgerungsurkunden/ Heimatscheine/ Staatsangehörigkeitsausweise der ausgewanderten Vorfahren sowie die Geburts- und Heiratsurkunden der nachfolgenden Generationen.
Die Botschaft stellt fest, dass es vermehrt Schwierigkeiten mit der Vorlage der Nachweise gibt, da die Unterlagen im Laufe der Generationen verloren gehen oder nur noch schwer zu beschaffen sind.
Um möglichen Problemen beim Nachweis der Abstammungskette vorzubeugen, empfiehlt die Botschaft die Beantragung eines persönlichen Staatsangehörigkeitsausweises als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.

Die Botschaft rät zur Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises im Familienverbund (d.h. gemeinsam mit Geschwistern, Eltern und Kindern etc.), da in diesem Fall die Unterlagen zu den Vorfahren nur einmal eingereicht werden müssen.

Zur Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises legen Sie bitte die folgenden Unterlagen im Original mit einer Kopie vor:

Unterlagen Antragsteller:

  • Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Geburtsurkunde
  • sämtliche bereits vorhandenen Reisepässe
  • Cédula

Unterlagen deutscher Vorfahren:

  • Anlage Vorfahren (vollständig ausgefüllt)
  • Formular Stammbaum der Familie
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Cédula/ Nichteinbürgerungsbescheinigung des Obersten Gerichtshofs von dem ausgewanderten Vorfahren

Diese Unterlagen werden regelmäßig von jedem deutschen Vorfahren benötigt bis zu dem Vorfahren, der einen Staatsangehörigkeitsausweis/ eine Einbürgerungsurkunde besitzt oder seit mindestens 1914 als Deutscher behandelt wurde.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Bitte reichen Sie Ihren vollständigen Antrag bei der Botschaft in Asunción oder den Honorarkonsuln in Neu-Halbstadt oder Encarnación ein.
Zur Antragstellung in Asunción ist eine vorherige elektronische Terminvereinbarung erforderlich.

Der Antrag wird zur weiteren Bearbeitung an das Bundesverwaltungsamt weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit beträgt dort etwa 18 – 24 Monate.

Die Gebühr für den Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 51 EUR und ist direkt beim Bundesverwaltungsamt zu begleichen.

Weitere Informationen

Um einen geregelten und geordneten Publikumsverkehr zu ermöglichen, hat das Konsulat ein elektronisches Terminvergabesystem eingeführt. Sie haben dadurch einen festen Termin ohne lange Wartezeiten.

Terminvereinbarung

nach oben