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Einbürgerung von nichtehelichen Kindern deutscher Väter und ausländischer Mütter, die vor dem 01.07.1993 geboren wurden

Von links nach rechts Mutter, Kind, Vater und ein weiteres Kind

Fröhliche Familie zu Hause, © Colourbox

Artikel

Im Jahre 2013 wurde für nichteheliche Kinder deutscher Väter und ausländischer Mütter, die vor dem 01.07.1993 geboren wurden, unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet, auch bei einem gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben.

Eine Einbürgerung setzt unter anderem voraus, dass Sie über sehr enge Bindungen an Deutschland verfügen. Maßgebend hierfür können insbesondere die folgenden Anknüpfungspunkte sein:

  • Beherrschen der deutschen Sprache
  • Nahe Familienangehörige mit deutscher Staatsangehörigkeit
  • Ausbildungs- oder Studienaufenthalte in Deutschland
  • Besuch einer deutschen Schule (auch Auslandsschule)
  • Aufenthalte in Deutschland
  • Kontakte zu in Deutschland lebenden Personen
  • Mitgliedschaft in deutschen Kulturvereinen
  • Tätigkeit für deutsche Behörden, Unternehmen oder Organisationen

Wenn Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen möchten, legen Sie bitte folgende Unterlagen bei der Botschaft in Asunción oder den Honorarkonsuln in Neu-Halbstadt und Encarnación vor:

  • Antragformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Geburtsurkunde sowie ggf. der Heiratsurkunde
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Vaters zum Zeitpunkt Ihrer Geburt
  • Nachweis Vaterschaftsanerkennung
  • Ausführlicher Lebenslauf (in deutscher Sprache)
  • Sprachprüfung Deutsch Niveau C1
  • Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, das Bestehen einer Krankenversicherung sowie Angaben zur Altersversorgung
  • Nachweise über die Bindungen nach Deutschland

Ihr Antrag wird zur weiteren Bearbeitung an das für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten zuständige Bundesverwaltungsamt weitergeleitet.

Weitere Informationen

Um einen geregelten und geordneten Publikumsverkehr zu ermöglichen, hat das Konsulat ein elektronisches Terminvergabesystem eingeführt. Sie haben dadurch einen festen Termin ohne lange Wartezeiten.

Terminvereinbarung

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