Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
null, © colourbox
Deutsche Staatsangehörige, die sich in Paraguay einbürgern lassen, verlieren durch die Einbürgerung automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.
Das paraguayische Recht lässt eine Einbürgerung unter Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht zu.
Weitere Informationen
Zwangsausgebürgerte Verfolgte des Nazi-Regimes und ihre Nachkommen können in Deutschland wiedereingebürgert werden. Durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet.