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Ehe und Scheidung
Hombre sosteniendo la mano de una mujer que lleva una alianza, © colourbox
Eheschließung in Deutschland
Welche Unterlagen für die Eheschließung in Deutschland benötigt werden, erfragen Sie bitte im konkreten Einzelfall bei dem Standesbeamten, vor dem Sie die Ehe schließen möchten.
Die Eheschließung muss zuvor bei einem zuständigen Standesamt angemeldet werden. Die Zuständigkeit richtet sich dabei nach § 12 Abs. I Personenstandsgesetz. Für die Anmeldung ist demnach das Standesamt des Wohnortes des deutschen Verlobten zuständig. Existiert ein solcher nicht, ist das Standesamt zuständig vor dem die Ehe geschlossen werden soll.
Nach Erfahrung der Botschaft werden von der/dem in Paraguay ansässigen paraguayischen Verlobten vor allem die folgenden Dokumente verlangt:
- Geburtsurkunde
legalisiert und übersetzt - von der Botschaft beglaubigte Passkopie
- Nachweis über den Personenstand
Wichtig: die vom paraguayischen Standesamt ausgestellten Registerauszüge über den Personenstand reichen in der Regel nicht als Nachweis aus.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Standesamt in Deutschland, welche Nachweise dort anerkannt werden. - ggf. Heiratsurkunde und Scheidungsurteil aller vorherigen Ehen
jeweils legalisiert und übersetzt
Bitte beachten Sie, dass ggf. eine Anerkennung der ausländischen Scheidung in Deutschland erforderlich ist (siehe unten).
Mit den Unterlagen wird über das Standesamt zunächst bei dem Oberlandesgericht / der Justizverwaltung die „Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses“ beantragt, da paraguayische Behörden keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen.
Nach erfolgter Voranmeldung beim Standesamt kann das für die Einreise erforderliche Visum zur Eheschließung bei der Botschaft beantragt werden. Einzelheiten zum Verfahren entnehmen Sie bitte unseren Visuminformationen.
Eheschließung in Paraguay
Welche Unterlagen für die Eheschließung in Paraguay benötigt werden, erfragen Sie bitte im konkreten Einzelfall beim zuständigen Standesbeamten, vor dem Sie die Ehe schließen möchten.
Hinweise:
Alle deutschen Urkunden müssen legalisiert und übersetzt sein.
Falls die Heiratswilligen der spanischen Sprache nicht mächtig sind, ist die Anwesenheit eines Dolmetschers erforderlich.
Eine in Paraguay wirksam geschlossene Ehe ist für den deutschen Rechtsbereich automatisch gültig, sofern die Heiratswilligen die Voraussetzungen zur Eheschließung auch nach deutschem Recht erfüllen.
Einer formellen Anerkennung oder Registrierung bedarf es nicht.
In der Regel erkennen deutsche Behörden paraguayische Heiratsurkunden an, wenn diese von der Botschaft legalisiert wurden. Oftmals wird auch eine Übersetzung erbeten.
Ehename
Nach der Eheschließung in Paraguay tragen die Ehefrauen häufig den Zusatz „de + Name des Mannes“. Hierbei handelt sich nach deutschem Recht nicht um einen Ehenamen.
Möchten Sie einen gemeinsamen Ehenamen nach deutschem Recht führen, können Sie bei der Botschaft eine entsprechende Erklärung abgeben.
Für die Ehenamenserklärung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde beider Ehegatten
- Heiratsurkunde
- Kopie Pass und Cédula beider Ehegatten
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweis/ Einbürgerungsurkunde
- bei Vorehen:
deutsches Scheidungsurteil oder Bescheid über die Anerkennung der ausländischen Scheidung
ggf. Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
Alle paraguayischen Urkunden müssen ins Deutsche übersetzt sein. Eine Liste mit anerkannten Übersetzern finden Sie hier.
Bitte vereinbaren Sie zur Vorlage der Unterlagen einen Termin über unser elektronisches Terminvergabesystem.
Bei Antragstellung wird eine Gebühr von 25 EUR für die Unterschriftsbeglaubigung und in Höhe von ca. 24,61 EUR für die Kopiebeglaubigungen fällig.
Die Gebühr ist in bar in Guaraníes zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft zu begleichen.
Für die Ausstellung der Namensbescheinigung stellt das zuständige Standesamt in Deutschland in der Regel eine Gebühr in Höhe von 12 EUR in Rechnung.
Güterrecht
Am 29.01.2019 sind zwei EU-Verordnungen in Kraft getreten, die regeln,
welches Recht bei internationalen Ehen zur Bestimmung des Güterrechts in der Ehe bzw. Partnerschaft anzuwenden ist.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Scheidung
Nachstehend haben wir einige Hinweise zu internationalen Scheidungen für Sie zusammengestellt: Merkblatt Internationale Scheidungen.
Anerkennung einer paraguayischen Scheidung in Deutschland
Im Gegensatz zu einer im Ausland erfolgten Eheschließung, die in der Regel ohne weiteres auch für den deutschen Rechtsbereich Bestand hat, muss eine Scheidung die im außereuropäischen Ausland erfolgt ist förmlich anerkannt werden, damit sie in Deutschland Rechtswirkung entfaltet. Bis dies erfolgt ist, gelten Sie für den deutschen Rechtsbereich weiterhin als verheiratet. Dies kann besonders im Falle einer erneuten Heirat oder aber auch einer Erbschaft relevant werden.
Die Anerkennung einer ausländischen Scheidung in Deutschland erfolgt gem. § 107 FamFG auf Antrag.
Nach Erfahrung der Botschaft werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- Vollständige Ausfertigung des Scheidungsurteils
beglaubigte Kopie mit Übersetzung - Heiratsurkunde der aufgelösten Ehe mit dem Scheidungseintrag
beglaubigte Kopie mit Übersetzung - Passkopien der geschiedenen Ehegatten
- Bescheinigung über den Verdienst/ das Einkommen des Antragstellers
Die erforderlichen Kopiebeglaubigungen können bei der Botschaft eingeholt werden. Die Gebühr beträgt ca. 10 EUR, zahlbar in bar in Guaraníes zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft.
Weitere Informationen zur Anerkennung von Auslandsscheidungen sowie das Antragsformular können Sie unter nachstehendem Link herunterladen:
https://www.berlin.de/sen/justiz/service/anerkennung-auslaendischer-entscheidungen-in-ehesachen/
Bitte leiten Sie Ihren Antrag auf Anerkennung der Scheidung an das zuständige Oberlandesgericht/ die zuständige Justizverwaltung in Deutschland weiter.
Zuständig ist das Oberlandesgericht/ die Justizverwaltung des Bundeslandes, in dem einer der früheren Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Falls keiner der früheren Ehegatten in Deutschland lebt, dort aber eine neue Ehe geschlossen werden soll, so ist das Oberlandesgericht/die Justizverwaltung des Bundeslandes zuständig, in dem die Eheschließung erfolgen soll.
Sofern keiner der früheren Ehegatten seinen Aufenthalt in Deutschland hat und in Deutschland auch keine neue Ehe geschlossen werden soll, ist die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung in Berlin zuständig.
Nach erfolgter Bearbeitung wird Ihnen das Oberlandesgericht/ die Justizverwaltung den Bescheid per Post übermitteln.
Wiederannahme früherer Name
Durch die Scheidung verlieren Sie nicht automatisch Ihren deutschen Ehenamen. Sie können bei der Botschaft eine Erklärung zur Wiederannahme Ihres früheren Namens abgeben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich per E-Mail an das Rechts- und Konsularreferat: konsulat(at)asun.diplo.de
Anerkennung einer deutschen Scheidung in Paraguay
Die paraguayische Gesetzgebung sieht vor, dass im Ausland erfolgte Scheidungen anerkannt werden müssen, damit sie in Paraguay Wirkung entfalten.
Die Anerkennung muss über einen Anwalt bei Gericht beantragt werden.
Eine Liste mit deutschsprachigen Anwälten finden Sie hier.
Weitere Informationen
Eine Beglaubigung ist eine Amtshandlung der Botschaft, durch die die Echtheit der Unterschrift des jeweiligen Amtsträgers und dessen Stempels auf einem bestimmten Dokument bestätigt werden.
Die Botschaft stellt Listen von Anwälten, Notaren, Ärzten und Übersetzern zur Verfügung. Die entsprechenden Dokumente können weiter unten heruntergeladen werden. Die Angaben basieren auf…
Willkommen in Deutschland!