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Lebensbescheinigungen

Ältere Frau vor einem Laptop zuhause

Rente, © colourbox

Artikel

Wichtige Hinweise an die Auslandsvertretungen von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu Lebensbescheinigungen 2021

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Hinweise Rentenzahlungen der DRV und der gesetzlichen Unfallversicherung betreffen, die über den Renten Service ausgezahlt werden.

Bei Lebensbescheinigungen und Rentenzahlungen anderer Versorgungsträger (z.B. Versorgungswerke oder private Rentenversicherer) gibt es möglicherweise andere Regelungen, die im Einzelfall abzuklären und zu beachten wären.

Vereinfachtes Verfahren für Lebensbescheinigungen der DRV wird 2021 fortgeführt

Aufgrund der weiterhin bestehenden Pandemiesituation, in der Menschen aufgefordert sind, Kontakte zu meiden und viele Behörden und Ämter ihren Kundenverkehr eingestellt oder stark eingeschränkt haben, wird die DRV und die gesetzliche Unfallversicherung das vereinfachte Verfahren bei der Abgabe von Lebensbescheinigungen auch 2021 fortführen. Das bedeutet, dass eine Bestätigung der Lebensbescheinigung durch eine Behörde / amtliche Stelle im jeweiligen Wohnsitzland auch 2021 nicht erforderlich sein wird. Die Rentenempfänger füllen die Lebensbescheinigungen selbst aus und senden diese direkt (ohne Bestätigung einer amtlichen Stelle) an die

Deutsche Post AG

Niederlassung Renten Service

04078 Leipzig

Deutschland

Telefon: +49 221 56 92-777

Telefax: +49 69 653015 10865

E-Mail: LB2021@Deutschepost.de

Die Bescheinigung kann von den Rentenempfängern auch per Fax oder per Mail übersandt werden.

Die Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service wird die Rentenberechtigten unmittelbar im Anschreiben zur Lebensbescheinigung über das vereinfachte Verfahren informieren. Die o.g. Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie Mailadresse sind in den Lebensbescheinigungs-Formularen aufgeführt, die ab Juli 2021 von der DRV ins Ausland versandt werden.

Zudem werden auf der Internetseite der Deutschen Post AG unter folgendem Link entsprechende Hinweise zum vereinfachten Verfahren in 25 Sprachen zur Verfügung gestellt, falls das Anschreiben mit der Lebensbescheinigung den Rentenberechtigten nicht erreicht haben sollte:

https://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice/downloadcenter/lebensbescheinigung.html

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