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Bestätigung Impfnachweis

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Bestätigung

Hiermit bestätige ich, dass ich über Folgendes informiert wurde und dies verstanden habe:

  • Die Einreise nach Deutschland ist derzeit pandemiebedingt nur eingeschränkt zulässig. Das mir erteilte Visum allein berechtigt mich dabei nicht zur Einreise nach Deutschland.
  • Mit dem mir erteilten Visum ist eine Einreise nach Deutschland nur zulässig, wenn ich bei Einreise einen anerkannten Nachweis über eine vollständige Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Impfnachweis) vorlege.
  • Die Bedingungen, die der Impfnachweis erfüllen muss, sind mir erläutert worden.
  • Insbesondere ist mir bewusst, dass die zugrunde liegende vollständige Schutzimpfung mit einem oder mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt sein muss und seit der letzten erforderlichen Impfung mindestens 14 Tage vergangen sein müssen.
  • Bei einer genesenen Person kann die Impfung aus nur einer verabreichten Impfstoffdosis bestehen. Zum Nachweis eines vollständigen Impfstatus von Genesenen muss nachgewiesen werden, dass vor der Impfung eine Erkrankung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlag. Als Nachweis dieser Erkrankung muss ein positiver PCR-Test vorgelegt werden.
  • Der Impfnachweis muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache vorliegen.
  • Die genauen Anforderungen an Impfnachweise, die trotz der pandemiebedingten Einreisebeschränkungen eine Einreise nach Deutschland ermöglichen, sind im Internet unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html, dort unter „IV. Reisebeschränkungen im außereuropäischen Luft- und Seeverkehr (Einreisen nach Deutschland aus einem Drittstaat)“ und „Welche Anforderungen werden an den Impfnachweis gestellt?“ abrufbar.
  • Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und noch nicht geimpft sind, können mit einem Testnachweis (PCR-Test oder Antigentest) in Begleitung mindestens eines vollständig geimpften Elternteils einreisen. Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen dabei keinen Testnachweis.
  • Wenn ich nicht in der Lage bin, einen anerkannten Impfnachweis vorzulegen, darf ich nicht nach Deutschland einreisen und werde an der deutschen Grenze zurückgewiesen werden. Außerdem können Beförderungsunternehmen, insbesondere Fluggesellschaften, von vornherein meine Beförderung nach Deutschland verweigern.
  • Werde ich bei Ankunft an einem deutschen Flughafen an der Grenze zurückgewiesen, wird die Fluggesellschaft mich zu meinem Abflugort zurücktransportieren und kann mich wegen hieraus entstehender Kosten in Haftung nehmen.
  • Die Entscheidung über die Einreise nach Deutschland wird durch die für die grenzpolizeiliche Kontrolle zuständigen Beamtinnen und Beamten. erst bei der Ankunft an einem deutschen Flughafen oder einer deutschen Grenze getroffen.
Ich bestätige außerdem, dass ich

vor Einreise nach Deutschland eine vollständige Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (wie vorstehend beschrieben) erhalten haben werde; und

einen anerkannten Impfnachweis (wie vorstehend beschrieben) bei Einreise vorlegen werde.

Ort:

Datum:

Name:

Unterschrift: _____________________________

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