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Beschaffung von Urkunden

Auf einem orangefarbenen Papier liegt ein Füller.

Erbrecht und Nachlassangelegenheiten, © Colourbox

08.02.2022 - Artikel

Nachstehend haben wir einige nützliche Hinweise zur Beschaffung von deutschen und paraguayischen Urkunden für Sie zusammengestellt. Diese Angaben beruhen auf Informationen, die der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorlagen. Alle Angaben erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Rechtsverbindliche Auskünfte zu paraguayischen Vorschriften erteilt die paraguayische Botschaft in Berlin.

Sollten Sie aus sprachlichen Gründen Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Urkunden haben, wenden Sie sich bitte an einen Übersetzer. Im Einzelfall kann sich auch die Einschaltung eines Rechtsanwalts empfehlen.
Eine Liste mit Übersetzern sowie eine Liste mit Rechtsanwälten finden Sie auf unserer Webseite.

Die Botschaft selbst kann die Beschaffung von Urkunden grundsätzlich nicht übernehmen.

1. Beschaffung von deutschen Urkunden

Deutsche Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden/ Heiratsurkunden/ Sterbeurkunden) können Sie direkt bei dem Standesamt des Ortes beantragen, in dem die ursprüngliche Registrierung erfolgt ist. Viele Standesämter bieten einen Online-Bestellservice an.

Die Kontaktdaten des zuständigen Standesamtes erfahren Sie unter www.Name der Stadt.de (z. B. www.muenchen.de).

Urkunden von im Ausland lebenden Deutschen, deren Geburt, Heirat oder Sterbefall auf Antrag in einem deutschen Register eingetragen wurde, können Sie online beim Standesamt I in Berlin bestellen: www.berlin.de/standesamt1/urkunden
Das Standesamt I verfügt auch über ein Archiv von Urkunden aus den ehemaligen Ostgebieten.

2. Beschaffung von paraguayischen Urkunden

Personenstandsurkunden:

Falls Sie eine paraguayische Personenstandsurkunde benötigen, wenden Sie sich bitte an das dafür zuständige paraguayische Standesamt (Registro Civil). Informationen zur Beschaffung von Urkunden finden Sie in spanischer Sprache auf der Webseite des zentralen Standesamtes unter http://registrocivil.gov.py/tramites

Hinweise zur Beschaffung von paraguayischen Sterbeurkunden:

Die Sterbeurkunde kann innerhalb von 24 Stunden nach dem Sterbefall – vor der Beerdigung – direkt beim Standesamt beantragt werden. In der Regel sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Totenschein - Certificado del médico, con firma y sello del hospital
  • Kopie des Ausweisdokuments des Verstorbenen - Fotocopia de C.I. del fallecido/a
  • Kopie des Ausweisdokuments des Antragstellers - Fotocopia de C.I. del declarante
  • ggf. Familienbuch und Ausweisdokument des Ehegatten - Libreta de familia y C.I. en caso de ser casado/a

Falls kein ärztlicher Totenschein vorliegt, ist zusätzlich die Anwesenheit von zwei Zeugen erforderlich.

Ist die 24-Stunden-Frist bereits verstrichen, kann die Sterbeurkunde nur noch auf gerichtlichem Wege beantragt werden. Es besteht grundsätzlich Anwaltszwang. Eine Liste mit Rechtsanwälten finden Sie auf unserer Webseite.

Vorstrafenregister:

Seit Juli 2016 können Vorstrafenregister online beim Obersten Gerichtshof Paraguays beantragt werden. Es ist keine persönliche Vorsprache bei den Justizbehörden mehr erforderlich.

Weitere Informationen (in spanischer Sprache)

Polizeiliches Führungszeugnis:

Das polizeiliche Führungszeugnis muss grundsätzlich persönlich beantragt werden. Ist eine persönliche Vorsprache (beispielsweise aufgrund eines Auslandsaufenthalts) nicht möglich, kann eine dritte Person mit der Beantragung bevollmächtigt werden.

Weitere Informationen (in spanischer Sprache)


Weitere Informationen

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