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WICHTIGER HINWEIS: Einführung einer allgemeinen COVID-Nachweispflicht bei Einreise nach Deutschland ab Sonntag, 1.8., 0.00h CET
Ab Sonntag, 01.08.2021, 0.00h CET, besteht bei der Einreise nach Deutschland grundsätzlich eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises. Personen ab zwölf Jahren müssen dann bei der Einreise nach Deutschland über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis verfügen. Ein negativer Test darf bei Einreise höchstens 72h (PCR-Test) bzw. 48h (Antigen-Schnelltest) alt sein. Bei Einreise aus Virusvariantengebieten ist ein Testnachweis vorzulegen; ein Genesenen- oder Impfnachweis ist in diesem Fall nicht ausreichend; dabei wird ein bis zu 24h alter Antigen-Schnelltest oder ein bis zu 72h alter PCR-Test akzeptiert.
Testnachweis, Genesenennachweis oder Impfnachweis müssen Beförderungsunternehmen bei der Einreise aus Hochrisikogebieten oder bei Einreise auf dem Luftweg vor der Reise zur Überprüfung vorgelegt werden. Nur Im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr oder im grenzüberschreitenden Kurzstreckenseeverkehr kann die Vorlage auch noch während der Beförderung erfolgen. Bei Einreisen aus Virusvariantengebieten ist ein Testnachweis vorzulegen. Der Nachweis ist außerdem den deutschen Grenzbehörden bei der Einreise auf Anforderung vorzulegen.