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Ehe und Scheidung
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Das Standesamt I Berlin ist zuständig für Eheschließungen von Deutschen im Ausland, die keinen Inlandswohnsitz besitzen und die Betroffenen bzw. die Antragsteller niemals im Inland wohnhaft waren.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Information über die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen (Auslandsscheidungen) finden Sie hier.
Weitere Information können Sie auch unserem Merkblatt Scheidungsrecht entnehmen.
Weitere Informationen
In der nachfolgenden Liste haben wir eine Reihe von deutschsprachigen Anwälten, die in Paraguay zugelassen sind, aufgeführt.
Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände erfolgt unverbindlich und ohne Gewähr.