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Namenserklärung

Deutscher Reisepass

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Im Ausland geborene Kinder, die nach dem 01.09.1986 geboren wurden, müssen vor der Ausstellung des ersten deutschen Reisepasses eine Namenserklärung abgeben, da die Gesetze zur Namensführung in jedem Land unterschiedlich sind.


Im Ausland geborene Kinder, die nach dem 01.09.1986 geboren wurden, müssen vor der Ausstellung des ersten deutschen Reisepasses eine Namenserklärung abgeben, da die Gesetze zur Namensführung in jedem Land unterschiedlich sind.

Bitte legen Sie hierzu folgende Unterlagen vor:

  • Geburtsurkunde des Kindes
    (ggf. mit einer Übersetzung ins Deutsche)
  • Cédula des Kindes
  • Geburtsurkunden der Eltern
    (ggf. mit einer Übersetzung ins Deutsche)
  • ggf. Heiratsurkunde der Eltern
    (ggf. mit einer Übersetzung ins Deutsche)
  • deutsche Pässe und Cédulas der Eltern

Alle Dokumente müssen im Original mit zwei Kopien vorgelegt werden. Die Originale erhalten Sie umgehend zurück.

Zur Aufnahme der Namenserklärung ist eine persönliche Vorsprache der Eltern und des Kindes (ab 14 Jahren) erforderlich.

Die Namenserklärung wird zur weiteren Bearbeitung an das Standesamt I in Berlin weitergeleitet, das nach Prüfung der Unterlagen eine Bescheinigung zur Namensführung ausstellt.

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3 Monate.

Weitere Informationen

Um einen geregelten und geordneten Publikumsverkehr zu ermöglichen, hat das Konsulat ein elektronisches Terminvergabesystem eingeführt. Sie haben dadurch einen festen Termin ohne lange Wartezeiten.

Terminvereinbarung

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