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Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA)

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Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) betreut und unterstützt in enger Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und den Bundesländern weltweit mehr als 140 Deutsche Schulen im Ausland sowie rund 1.100 von der Bundesrepublik geförderte schulische Einrichtungen sowie deutsche Abteilungen an staatlichen Schulen. Rund 2.000 Auslandsdienstlehrkräfte, Programmlehrkräfte und Fachberater befinden sich an diesen Einrichtungen.

Zu den Aufgaben der ZfA gehören unter anderem:

  • die pädagogische und administrative Beratung der Deutschen Schulen und Bildungseinrichtungen im Ausland sowie die Unterstützung beim Aufbau eines Qualitätsmanagements
  • die Gewinnung, Auswahl und Vermittlung von Lehrkräften für den Einsatz an den Deutschen Auslandsschulen sowie im öffentlichen Bildungswesen des Gastlandes
  • die Vorbereitung, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften
  • die Vorbereitung auf deutsche und internationale Abschlüsse
  • die Entwicklung und Durchführung der Prüfungen im Bereich Deutsch als Fremdsprache (Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – DSD)

Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) ist eine schulische Sprachprüfung, die auf allen drei Niveaustufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) abgelegt werden kann. Der Prüfung geht in der Regel ein mehrjähriger schulischer Deutschunterricht voraus.

Das Deutsche Sprachdiplom (DSD) kann von Schülern im Ausland als Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf folgenden Niveaustufen erworben werden

  • DSD – Erste Stufe (DSD I; entspricht dem Niveau B1 des GeR)
  • DSD – Zweite Stufe (DSD II; entspricht den Niveaus B2/C1 des GeR)

Das DSD I gilt als Nachweis der Deutschkenntnisse, die zur Aufnahme an ein Studienkolleg erforderlich sind.

Das DSD II wird in den oberen Klassen in Sekundarschulen durchgeführt und gilt als Nachweis der für ein Hochschulstudium in der Bundesrepublik Deutschland erforderlichen Deutschkenntnisse. Insgesamt werden dabei vier Fertigkeiten in vier Prüfungsteilen abgeprüft: Hörverstehen, Leseverstehen, Schriftliche und Mündliche Kommunikation.

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