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Reisepass und Personalausweis

Deutscher Reisepass

Deutscher Reisepass, © colourbox

Artikel

Beantragung eines Reisepasses

Zur Beantragung eines Reisepasses (Erstantrag und Erneuerung) ist eine persönliche Vorsprache bei der Botschaft in Asunción oder den Honorarkonsuln in Encarnación, Villarrica oder Neu-Halbstadt erforderlich. Minderjährige (0 – 18 Jahre) müssen in Begleitung ihrer beiden sorgeberechtigten Elternteile erscheinen.

Zur Antragstellung in Asunción ist eine vorherige Terminvereinbarung über das elektronische Terminvergabesystem der Botschaft erforderlich

Vorzulegende Unterlagen

Folgende Unterlagen sind in Original und als Kopie vorzulegen:

  • Antragsformular (Antragsformular Erwachsene- Antragsformular Minderjährige)
  • 2 biometriefähige Passfotos (3,5 x 4,5 cm) u.a. erhältlich bei ROCHESTER, Paseo La Galería, 3. Stock,
    Tel.: 695 669, Mobil: 0982-252 782
    geöffnet ab 10.00 Uhr

  • eventuell Geburtsurkunde (nur bei Erstantrag)

  • eventuell Heiratsurkunde der Eltern (falls verheiratet)

  • alter Reisepass/Kinderausweis

  • gültiger paraguayischer Personalausweis (Cédula)

  • Abmeldebestätigung (falls in Ihrem bisherigen Pass ein deutscher Wohnort eingetragen ist)

  • Für Personen, die keine deutsche Geburtsurkunde haben: Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit

  • Nachweis der Namensführung:
    - Für Personen, die ab dem 01.09.1986 geboren sind:
    deutsche Geburtsurkunde oder Bescheinigung über die Namensführung
    - Für verheiratete Personen, die einen Ehenamen führen:
    deutsche Heiratsurkunde oder Ehenamensbescheinigung Nachweis der Namensführung

  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit:
    z.B. ein bereits zuvor ausgestellter deutscher Ausweis (Reisepass, Personalausweis, etc.), Staatsangehörigkeitsausweis/ Heimatschein/ Einbürgerungsurkunde, deutsche Geburtsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis eines deutschen Elternteils (sofern hinsichtlich der Abstammung ein zweifelsfreier Nachweis erbracht wird)

Bitte beachten Sie:

Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Die Beschaffung der benötigten Urkunden obliegt dem Antragsteller. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.

Die Bearbeitungszeit für den biometrischen Reisepass beträgt in der Regel 6 – 8 Wochen.

Wenn der Reisepass bei der Botschaft eingetroffen ist, werden Sie automatisch per Mail benachrichtigt.

Anschließend können Sie Ihren Reisepass persönlich bei der Botschaft abholen oder eine andere Person schriftlich mit der Abholung beauftragen.

Sollte im bisherigen Reisepass kein paraguayischer Wohnsitz eingetragen sein, muss eine Ermächtigung zur Ausstellung des Passes eingeholt werden. Hierdurch kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.

Passarten und Gebühren

Die Gebühr ist bei Antragstellung bar in PYG (Guaraní) zum aktuellen Botschaftswechselkurs fällig.

Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr um 84,07€ erhöht, wenn Sie ein Reisedokument über einen unserer Honorarkonsuln beantragen.

Biometrischer Reisepass

Dies ist der reguläre Reisepass der Bundesrepublik Deutschland. Im Pass ist ein Chip integriert, der in digitalisierter Form das Foto und die Fingerabdrücke enthält.

Gültigkeitsdauer:

Antragsteller ab 24 Jahren: zehn Jahre, Antragsteller bis 24 Jahre: sechs Jahre

Gebühr:

ab 24 Jahren: 101,00 EUR (bei Wohnsitz außerhalb Paraguays: 171,00 EUR)
unter 24 Jahren: 68,50 EUR (bei Wohnsitz außerhalb Paraguays : 106,00 EUR)
Für Vielreisende lohnt sich die Ausstellung eines 48-seitigen Reisepasses (statt regulär 32 Seiten); die Zusatzgebühr beträgt 22,00 EUR

Vorläufiger Reisepass (berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA)

Der vorläufige Reisepass wird nur ausnahmsweise ausgestellt, wenn der Passbewerber dringend einen Pass benötigt und der reguläre Reisepass nicht bis zum vorgesehenen Reiseantritt ausgestellt werden kann. Die Eilbedürftigkeit ist zu begründen und durch Unterlagen glaubhaft zu machen.

Es wird erwartet, dass in solchen Fällen gleichzeitig ein biometrischer Reisepass beantragt wird.

Gültigkeitsdauer:

maximal ein Jahr, eine Verlängerung ist nicht möglich

Gebühr:

70,00 EUR (bei Wohnsitz außerhalb Paraguays : 96,00 EUR)

Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland

Dieses Dokument berechtigt ausschließlich zur Rückkehr nach Deutschland

Gültigkeitsdauer:

maximal 1 Monat

Gebühr:

52 EUR

Weitere Informationen

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